Hinweisgeberschutz: DStV bietet Hilfestellung für Kanzleien bei der Einrichtung interner Meldestellen

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist in Kraft getreten. Es schreibt für größere Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten die Einrichtung sog. interner Meldestellen verpflichtend vor. Die Einrichtung von Meldestellen kann daher abhängig von der Kanzleigröße ggf. auch für Steuerberater relevant sein. Der DStV gibt erste Hinweise zur Umsetzung in der Praxis.

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Oberndorferstraße 2
84032 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München