Hochwasserkatastrophe: Vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beschlossen

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 07.09.2021 Maßnahmen zur Unterstützung der von der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli Betroffenen beschlossen. U. a. wird die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen vorübergehend ausgesetzt, die von den Auswirkungen der Starkregenfälle und Hochwasser betroffen sind. Darauf weist die BRAK hin.

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