Das AG München verurteilte ein ursprünglich mit der Fertigung von Hochzeitsfotografien beauftragtes Unternehmen, einem jungverheirateten Münchner Ehepaar nach coronabedingter Absage der Hochzeitsfeier 1.000 Euro der geleisteten Anzahlung wieder zurückzuzahlen (Az. 154 C 14319/21).
Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer
In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt