Das AG München verurteilte ein ursprünglich mit der Fertigung von Hochzeitsfotografien beauftragtes Unternehmen, einem jungverheirateten Münchner Ehepaar nach coronabedingter Absage der Hochzeitsfeier 1.000 Euro der geleisteten Anzahlung wieder zurückzuzahlen (Az. 154 C 14319/21).
Klage gegen Rundfunkbeitragsbescheide erfolglos
Das VG Koblenz wies die Klage als unzulässig ab, da der Kläger, der seine Privatwohnung im Jahr 2023 ohne Angabe von Gründen abmeldete, den „Vertrag“