Bei der deutschen Regelaltersrente können in Österreich zurückgelegte Kindererziehungszeiten auch dann rentensteigernd berücksichtigt werden, wenn die Zeiten in Österreich zwar grundsätzlich anerkannt werden, dort wegen Nichterfüllung der Mindestversicherungszeit aber im konkreten Einzelfall nicht zu einer Rentengewährung führen. Dies entschied das BSG (Az. B 5 R 16/23 R).
Deutsche Wirtschaft vor großen Herausforderungen
Die Bundesregierung hat mit der Frühjahrsprojektion ihre Wachstumsprognose auf 0,0 Prozent des BIP gesenkt.