Höhere Pfändungsfreigrenzen seit dem 01.07.2024

Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge haben sich zum 01.07.2024 erhöht. Darauf weist die BRAK hin.

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Unternehmen sollen von Vorschriften und Berichtspflichten entlastet werden, auch um die Leistungsfähigkeit staatlicher Stellen zu erhöhen. Das ist Ziel des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 21/3740) der Bundesregierung

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