Bauarbeiter, die im Wesentlichen ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen und kein Unternehmerrisiko tragen, sind abhängig beschäftigt. Die beauftragende Baufirma kann sich nicht auf einen Nachunternehmervertrag berufen, wenn dieser lediglich die tatsächlichen Verhältnisse verschleiern sollte, um der gesetzlichen Sozialabgabepflichten zu entgehen. Dies entschied das LSG Hessen (Az. L 8 BA 51/20).
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Heilberufe
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Heilberufe soll vereinfacht werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/3207) soll dazu beitragen, die Fachkräftelücke in Gesundheitsberufen zu schließen.