Die steigenden Corona-Zahlen haben mehr Beschäftigte ins Homeoffice zurückgebracht. Im Januar arbeiteten dort zeitweise 28,4 % der Beschäftigten, im Dezember waren es 27,9 %. Das vom ifo Institut ausgerechnete Homeoffice-Potenzial von 56 % ist nach wie vor bei Weitem nicht ausgeschöpft.
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).