Die Inflationsrate in Deutschland wird im Februar 2022 voraussichtlich +5,1 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Januar 2022 voraussichtlich um 0,9 %.
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).