Information über die Konsultationsvereinbarung zum DBA Schweiz betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an unselbständig Erwerbstätige während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie vom 11. Juni 2020 einschließlich der Ergänzungen durch die Konsultationsvereinbarungen vom 30. November 2020 und 27. April 2021

Das BMF teilt mit, dass die zuständigen Behörden beabsichtigen, die Konsultationsvereinbarung zum DBA Schweiz nicht vor Dezember 2021 zu kündigen (Az. IV B 2 – S-1301-CHE / 07 / 10015-16).

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