In der Insolvenz des Arbeitgebers ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung vollständig als Masseverbindlichkeit zu berichtigen, falls der vorläufige Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis die Arbeitsleistung zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch in Anspruch genommen hat. So das BAG (Az. 6 AZR 94/19).
Digitale Services im Handwerk bislang wenig genutzt
Die neue Wand zur Küche ist gemauert, die Badewanne eingebaut, die Wohnzimmerleuchte verkabelt: jetzt einfach die EC-Karte ans Lesegerät halten oder die Rechnung des Handwerkers