Jubiläen

Ganz besonders freuen wir uns über die Dienstjubiläen der letzten beiden Jahre. Im Jahr 2015 hatte Frau Anita Augustin ihr 15-jähriges Dienstjubiläum. Im Jahr 2016 konnten Frau Manuela Wiethaler und Herr Markus Weber ihr 15-jähriges Dienstjubiläum und Frau Sabine Maruska ihr 30-jähriges Jubiläum in der Kanzlei feiern. Anlässlich der Jubiläen möchten wir unseren langjährigen Kollegen besonderen Dank aussprechen und freuen uns auf die weiteren Jahre mit ihnen in der Kanzlei

Radfahren darf nicht verboten werden

Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen

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