Ganz besonders freuen wir uns über die Dienstjubiläen der letzten beiden Jahre. Im Jahr 2015 hatte Frau Anita Augustin ihr 15-jähriges Dienstjubiläum. Im Jahr 2016 konnten Frau Manuela Wiethaler und Herr Markus Weber ihr 15-jähriges Dienstjubiläum und Frau Sabine Maruska ihr 30-jähriges Jubiläum in der Kanzlei feiern. Anlässlich der Jubiläen möchten wir unseren langjährigen Kollegen besonderen Dank aussprechen und freuen uns auf die weiteren Jahre mit ihnen in der Kanzlei
Staatliche Anerkennung einer genehmigten privaten Ersatzschule setzt in Baden-Württemberg nicht voraus, dass die Schule Religionsunterricht anbietet
Das Anbieten von Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach ist keine Voraussetzung, von der die staatliche Schulaufsicht die Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule abhängig machen darf.