Ganz besonders freuen wir uns über die Dienstjubiläen der letzten beiden Jahre. Im Jahr 2015 hatte Frau Anita Augustin ihr 15-jähriges Dienstjubiläum. Im Jahr 2016 konnten Frau Manuela Wiethaler und Herr Markus Weber ihr 15-jähriges Dienstjubiläum und Frau Sabine Maruska ihr 30-jähriges Jubiläum in der Kanzlei feiern. Anlässlich der Jubiläen möchten wir unseren langjährigen Kollegen besonderen Dank aussprechen und freuen uns auf die weiteren Jahre mit ihnen in der Kanzlei
Anwendung des § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Mit dem Gesetz zur Änderung des GrEStG vom 12. Mai 2021 wurde neben der Änderung des § 1 Absatz 2a des GrEStG sowie der Neueinfügung