Das Bundeskabinett hat am 19.04.2023 den von Bundesminister Habeck vorgelegten Entwurf des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Damit bekommt Energiesparen erstmals einen klaren gesetzlichen Rahmen. Das Gesetz legt Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs fest. Diese entsprechen den europäischen Vorgaben, die sich aus der Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie für das Jahr 2030 für Deutschland ergeben.
BFH zum Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob es sich bei § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG um eine gesetzliche Fiktion zur