Kammergericht entscheidet über Musterfeststellungsklage: Unterschiedliche Gaspreise für Bestands- und Neukunden sind unzulässig

Das KG Berlin hat einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen die GASAG AG wegen unterschiedlicher Preise für Bestands- und Neukunden stattgegeben (Az. MK 1/22 EnWG).

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