Das OLG Hamm entschied entgegen der Auffassung des Landgerichts, dass zwischen der Stiftung und der Reiseveranstalterin ein Pauschalreisevertrag über eine Gruppenreise nach Liverpool zustande gekommen sei und der Reiseveranstalter den vollen Reisepreis an die Stiftung zurückzahlen müsse (Az. 22 U 33/21).
Kostenfreier ÖPNV auch für Hilfe zur Pflege beziehende schwer- und erheblich gehbehinderte Heimbewohner
Hilfe zur Pflege beziehende Heimbewohner, die infolge ihrer Schwerbehinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im ÖPNV. Dies