Die EU-Kommission will die Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten von Unternehmen in der gesamten EU verbessern und dafür sorgen, dass Europäer ihre Ersparnisse und Investitionen bestmöglich nutzen können. Dafür hat sie mehrere Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Kapitalmärkte verabschiedet.
Kein Vertragsschluss bei Klick auf „Jetzt kaufen“
Zwischen den Parteien war strittig, ob ein wirksamer Vertrag i. S. des § 651a I BGB geschlossen wurde. Das AG München entschied, dass kein wirksamer