Kartellrecht: EU-Kommission akzeptiert Verpflichtungszusagen von Apple zur Öffnung der „tap and go“-Funktion auf iPhones für andere Anbieter

Die EU-Kommission hat Verpflichtungsangebote von Apple nach den EU‑Kartellvorschriften für rechtlich bindend erklärt. Mit den Verpflichtungszusagen werden die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission hinsichtlich der Weigerung von Apple ausgeräumt, Wettbewerbern Zugang zu einer Standardtechnologie für kontaktlose Zahlungen mittels iPhones in Geschäften zu gewähren.

Radfahren darf nicht verboten werden

Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen

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