Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die bereits begonnene Betriebsratswahl bei dem Fahrradlieferdienst „Gorillas“ fortgesetzt werden kann (Az. 13 TaBVGa 1534/21).
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen