Das LG München I hat die Klage eines Kaminofenbesitzers gegen den für ihn zuständigen Bezirkskaminkehrermeister abgewiesen. Der Hinweis auf die Pflicht zur Außerbetriebnahme oder Nachrüstung bei einem Kachelofen sei ausreichend (Az. 15 O 4553/21).
Klage gegen Rundfunkbeitragsbescheide erfolglos
Das VG Koblenz wies die Klage als unzulässig ab, da der Kläger, der seine Privatwohnung im Jahr 2023 ohne Angabe von Gründen abmeldete, den „Vertrag“