Kein Anspruch auf Neupflanzung eines Friedbaums mit einem Stammdurchmesser von mindestens 20 cm

Der Nutzungsberechtigte der einer Rotbuche zugeordneten Grabstelle auf einem Waldfriedhof hat nach der Fällung des Baumes keinen Anspruch auf die Neupflanzung eines Baumes mit einem Stammdurchmesser von mindestens 20 cm. Das entschied das VG Koblenz (Az. 1 K 504/21).

Gesetzliche Neuregelungen April 2023

Die letzten Atomkraftwerke werden abgeschaltet. Verwaltungsgerichtsverfahren für große Infrastrukturprojekte werden beschleunigt. Alle Corona-Schutzmaßnahmen entfallen. Vereinssitzungen können ohne Bestimmung in der Satzung hybrid oder virtuell stattfinden.

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