Kein Anspruch für eine politische Partei auf Freigabe einer zuvor gesperrten Social-Media-Seite

Eine politische Partei hat lt. OLG Zweibrücken im einstweiligen Rechtsschutz keinen Anspruch darauf, dass ihre zuvor gesperrte Social-Media-Seite wieder vorübergehend bis zur Bundestagswahl freigegeben bzw. neu eingerichtet wird, wenn sie selbst in keiner Vertragsbeziehung zur Plattformbetreiberin steht (Az. 4 U 171/20).

Kommode bei Umzug beschädigt

Das AG München hat sich zur Schadenshöhe nach der Beschädigung einer angeblichen Designer-Kommode durch ein Umzugsunternehmen befasst (Az. 123 C 15901/21).

Mehr lesen

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Postplatz 396
84028 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München