Eine politische Partei hat lt. OLG Zweibrücken im einstweiligen Rechtsschutz keinen Anspruch darauf, dass ihre zuvor gesperrte Social-Media-Seite wieder vorübergehend bis zur Bundestagswahl freigegeben bzw. neu eingerichtet wird, wenn sie selbst in keiner Vertragsbeziehung zur Plattformbetreiberin steht (Az. 4 U 171/20).
Streit um Blumenkästen am Balkon
Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind. So entschied das AG München (Az. 1293 C 12154/24 WEG).