Wer ohne Nachweis gesundheitlicher Gründe nicht bereit ist, der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gerichtsgebäude nachzukommen, ist nicht objektiv an der Terminswahrnehmung gehindert. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 18 R 856/20).
Neuregelung zur elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Am 28.02.2025 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/428 des Rates im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am 20.03.2025 in Kraft und ändert die Durchführungsverordnung (EU)