Das LSG Niedersachsen entschied, dass die Versorgung eines Multiple-Sklerose(MS)-Patienten mit einem Elektrorollstuhl nicht wegen Blindheit verweigert werden darf (Az. L 16 KR 423/20).
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Zwischen den Parteien war strittig, ob ein wirksamer Vertrag i. S. des § 651a I BGB geschlossen wurde. Das AG München entschied, dass kein wirksamer