Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Hilfe zum Gerüstabbau auf einer Baustelle eines Familienangehörigen

Das LSG Thüringen entschied, dass bei jemandem, der einem nahen Familienangehörigen beim Gerüstabbau hilft und sich dabei verletzt, kein Arbeitsunfall vorliegt (Az. L 1 U 342/19).

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