Kein Informationszugang des Insolvenzverwalters zu steuerlichen Daten der Finanzbehörden über den Insolvenzschuldner

Ein Insolvenzverwalter hat auf der Grundlage des Rechts der Informationsfreiheit gegenüber dem Finanzamt keinen Anspruch auf Auskunft über die steuerlichen Verhältnisse eines Insolvenzschuldners. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 10 C 4.20 und 10 C 7.21).

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