Laut OLG Karlsruhe hat ein Strafgefangener grundsätzlich keinen Anspruch auf Zugang zum Internet in der Justizvollzugsanstalt (Az. 2 Ws 55/22).
Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten nicht diskriminiert
Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden.