Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die hessischen Richterinnen und Richter keinen Anspruch auf Einrichtung eines sog. Lebensarbeitszeitkontos haben (Az. 1 A 2254/17).
Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig
Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen, denn sie habe jedenfalls in einer ihrer Publikationen, welche