Kein Miet- und Pachtminderung bei coronabedingter Gaststättenschließung

Die in der hessischen Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus angeordneten Beschränkungen für Einzelhandelsgeschäfte und Gaststätten begründen weder einen zu Minderung berechtigenden Mangel der Räumlichkeiten noch führen sie zur Unmöglichkeit der vom Vermieter oder Verpächter geschuldeten Leistung. Ob eine Anpassung des Vertrages wegen einer schwerwiegenden Störung der Geschäftsgrundlage vorzunehmen ist, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden. Das OLG Frankfurt hat im Ergebnis die Minderungsbegehren in zwei Fällen zurückgewiesen (Az. 2 U 147/20 und 2 U 18/21).

Preiserhöhungen flauen ab

Die Preiserhöhungen in Deutschland werden in den kommenden Monaten voraussichtlich langsam abflauen. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor.

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