Das LG Nürnberg-Fürth hat die Schadensersatzklage eines Kunden gegen einen Musik-Streaming-Plattform nach einem Datenschutzvorfall abgewiesen. Dem von einem unberechtigten Abgriff seiner Daten betroffenen Nutzer stehen keine Ansprüche gegen den Streamingdienst wegen Verstoßes gegen die DSGVO zu. Der Kausalzusammenhang zwischen dem Datenleck und dem Schaden sei nicht erwiesen (Az. 10 O 5225/23).
Spezi gegen Bauerlimo
Das LG München I hat einer Brauerei die Nutzung der konkreten farblichen Produktaufmachung des von ihr vertriebenen Cola-Mix-Getränks für die Bundesrepublik Deutschland untersagt (Az. 33