Kein Schadensersatz für Verletzungen beim Ballspiel am Pool

Nachdem ein Mann beim Ballspielen im Pool vom Ball getroffen wurde und dabei ein Schneidezahn abbrach, hatte das LG Nürnberg-Fürth im Zivilrechtsstreit zwischen den befreundeten Urlaubern über Schadensersatzansprüche aus dem Unfall zu entscheiden (Az. 15 S 7420/24).

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