Kein Schadensersatzanspruch einer Wirecard-Aktionärin gegen die BaFin

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Wirecard-Aktionärin keinen Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe (Az. I-18 U 108/24).

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Postplatz 396
84028 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München