Entscheidungen von Gerichten dürfen nicht weitergeleitet werden, wenn die Personen, um die es geht, namentlich genannt werden. Das LG Köln entschied, dass dem Kläger in diesem Fall allerdings kein Schmerzensgeld zusteht (Az. 5 O 84/21).
Rechtswegbeschwerde der Förderstiftung konservative Bildung und Forschung erfolglos
Das OVG Niedersachsen hat die Beschwerden der privatrechtlich organisierten Förderstiftung konservative Bildung und Forschung gegen die Verweisung ihres Rechtsstreits mit der in Göttingen ansässigen Verbundzentrale