Kommt es während einer Betriebsfahrt zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, weil dieser sich beleidigend verhält, stellen die daraus resultierenden Verletzungen keinen Arbeitsunfall dar. So das SG Berlin (Az. S 98 U 50/21).
Gesetzliche Neuregelungen im Dezember 2023
Die Bundesregierung informiert über die gesetzlichen Neuregelungen ab Dezember 2023.