Der für das Presserecht zuständige 6. Senat des OVG Berlin-Brandenburg hatte sich mit einem Auskunftsbegehren über Begnadigungen durch den Bundespräsidenten zu befassen (Az. 6 B 18/22).
Kein Freibetrag für freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren. So entschied das BSG (Az. B 12 KR 9/23 R,