Keine Dienstunfallanerkennung für psychisch belastende Tätigkeit eines ehemaligen Polizeibeamten

Das VG Braunschweig hat die Klage eines ehemaligen Polizeibeamten auf Anerkennung eines Dienstunfalls abgewiesen. Die Erkrankung des Klägers sei nach der geltenden Rechtslage auch nicht als Berufskrankheit einem Dienstunfall gleichgestellt (Az. 7 A 140/22).

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