Der Erwerb, die weitere Ausbildung/Verpflegung und der sich anschließende Verkauf von Reitpferden („Veredelung von Reitpferden“), welche ein Steuerpflichtiger vornimmt, der die Voraussetzungen von § 24 UStG erfüllt, unterliegen lt. FG Schleswig-Holstein nicht der Durchschnittsbesteuerung (Az. 4 K 20/21).
Geschäftsklima im Einzelhandel vor Ostern deutlich verbessert
Das ifo Geschäftsklima im Einzelhandel hat sich im März spürbar aufgehellt. Der Indikator zur Bewertung der aktuellen Geschäftslage stieg auf -7,3 Punkte, nach -18,1 Punkten