Keine Entschädigung für Einsatzzeiten von Studierenden bei der Freiwilligen Feuerwehr

Das VG Karlsruhe hat die Klage eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr gegen die Stadt Heidelberg abgewiesen. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung für Einsatzzeiten von Studierenden bei der Freiwilligen Feuerwehr (Az. 7 K 3231/20).

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