Keine große Garage im Gartenbereich

Das VG Mainz entschied, dass eine auf einer Aufschüttung geplante Garage mit einer Grundfläche von 80 qm wegen der von ihr ausgehenden negativen Vorbildwirkung in zweiter Baureihe bauplanungsrechtlich unzulässig ist (Az. 3 K 411/21.MZ).

Novelle der Aufstiegsfortbildungsförderung

Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (BT-Drs. 20/12777) verfolgt die Bundesregierung nach eigener Auskunft das Ziel, die höherqualifizierende Berufsbildung in Deutschland zu stärken.

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