Keine Hauptstadtzulage für Tarifbeschäftigte oberhalb der EG 13 TV-L

Das LAG Berlin-Brandenburg hat in drei Verfahren entschieden, dass angestellte Beschäftigte des Landes Berlin mit einer Eingruppierung oberhalb der Entgeltgruppe 13 TV-L keinen Anspruch auf Zahlung einer Hauptstadtzulage haben (Az. 12 Sa 513/22 u. a.).

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