Keine Inanspruchnahme eines Erben für Kfz-Steuer bei ungeklärter Erbfolge

In zwei Verfahren betreffend die Aussetzung der Vollziehung hat das FG Münster entschieden, dass das Hauptzollamt potenzielle Erben für nach dem Tod der Erblasserin entstandene Kfz-Steuern nicht in Anspruch nehmen darf, wenn die Erbfolge noch nicht geklärt ist (Az. 2 V 693/24 Kfz und 2 V 699/24 Kfz).

Radfahren darf nicht verboten werden

Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen

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