Keine Informationspflicht des Reiseveranstalters über Änderung der Einreisebestimmungen nach Vertragsschluss – Kinderreisepass für die Malediven

Das AG München wies eine Klage gegen einen Reiseveranstalter auf Schadensersatz wegen der Nichterfüllung von Hinweispflichten ab, nachdem auf Grund geänderter Einreisebestimmungen für die Malediven der Check-In eines 7-jährigen am Flughafen verweigert wurde (Az. 223 C 19445/23).

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