Keine Mithaftung der Depotbank für Steuernachforderungen einer als Aktienkäuferin im Zusammenhang mit sog. Cum/ex-Geschäften aufgetretenen Privatbank

Die klagende Privatbank hatte sich in den Jahren 2007 bis 2011 mit 391 Aktientransaktionen an sog. Cum/ex-Kreislaufgeschäften beteiligt. Die beklagte inländische Depotbank haftet der Privatbank nicht für Steuernachforderungen in Millionenhöhe für nicht abgeführte Kapitalertragsteuer mit. So das OLG Frankfurt (Az. 17 U 108/20).

Novelle der Aufstiegsfortbildungsförderung

Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (BT-Drs. 20/12777) verfolgt die Bundesregierung nach eigener Auskunft das Ziel, die höherqualifizierende Berufsbildung in Deutschland zu stärken.

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