Da sich Klägerin und Stadt nicht lediglich als Steuerschuldner und Steuergläubiger gegenüberstünden, sondern auch Vertragsbeziehungen unterhielten, bestehe die Gefahr, dass der Gemeindebedienstete durch die Prüfung Einblicke in sensible Daten der Klägerin wie etwa Kalkulationsgrundlagen und weitere Vertragsbeziehungen erhalte. Der Teilnahmebefugnis der Stadt stehe im konkreten Fall daher lt. FG Düsseldorf der Schutz des Steuergeheimnisses der Klägerin entgegen (Az. 7 K 656/18 AO).
Viele nutzen KI, aber nur wenige bezahlen dafür
In Deutschland dominieren lt. Bitkom aktuell bei Künstlicher Intelligenz die kostenlosen Angebote. Gerade einmal 10 Prozent derjenigen, die generative KI einsetzen, bezahlen dafür: 8 Prozent