Keine Überprüfung von künstlerischem Wettbewerb auf Staatskosten

Das LG München II hat einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Klage abgelehnt, mit welcher die Preisvergabe eines Skulpturen- und Gestaltungswettbewerbs angegriffen und der Ersatz von Kosten zur Herstellung eines Werkes begehrt wurde (Az. 14 O 4110/22)

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