Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass für Umsätze eines Tennislehrers weder eine Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL – noch nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG in Betracht kommt, da es sich um die Vermittlung von Spezialkenntnissen handelt (Az. 7 K 7102/20).
Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz – Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG durch das JStG 2024
Mit Urteil V R 2/22 (V R 6/18) hat der BFH als Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil C-515/20 entschieden, dass Holzhackschnitzel nach § 12 Abs. 2 Nr.