Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes der Lohnsteuer unterliege und nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden könne, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliege (Az. 4 K 4206/18).
Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten nicht diskriminiert
Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden.