Ein Jagdpächter darf im Naturschutzgebiet „Oberes Wiedtal“ keine Wolfshinweisschilder aufstellen. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az. 1 B 10738/24)
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).