Das OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) blieb im Bundesrat am 22.03.2024 ohne die notwendige Mehrheit. Damit ist das Gesetz gescheitert. Ein Vermittlungsverfahren wäre aber noch möglich.
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen