Die Corona-Krise im Jahr 2020 war ein kräftiger Dämpfer des Weiterbildungsgeschehens, wie eine Analyse von KfW Research auf Basis des repräsentativen KfW-Mittelstandspanels zeigt. Nur jedes dritte (36 %) der kleinen und mittleren Unternehmen hat seiner Belegschaft Weiterbildung ermöglicht. Vor der Krise hatte dieser Wert bei ca. 50–55 % gelegen.
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen