Kita-Kündigungsklausel unwirksam

Das LG München I hat der Klage zweier Eltern auf Rückerstattung von vier Monaten Kindergartengebühren in Höhe von insgesamt 6.320 Euro gegen die Betreiber einer privaten Kindertagesstätte stattgegeben (Az. 2 O 10468/22).

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