Das LG München I hat der Klage zweier Eltern auf Rückerstattung von vier Monaten Kindergartengebühren in Höhe von insgesamt 6.320 Euro gegen die Betreiber einer privaten Kindertagesstätte stattgegeben (Az. 2 O 10468/22).
Streit um Blumenkästen am Balkon
Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind. So entschied das AG München (Az. 1293 C 12154/24 WEG).