Klage auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle abgewiesen

Das VG Hannover hat die Klage von zwei Sportwettenanbieterinnen auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle in Hannover abgewiesen. Das Abstandsverbot sei verfassungskonform (Az. 10 A 4968/21).

Generated by Feedzy

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Oberndorferstraße 2
84032 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München